Unsere Leistungen
Grundpflege
Würdevolle und einfühlsame Unterstützung im privaten Bereich, um Ihre Selbstständigkeit gezielt zu fördern.
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Würdevolle Körperpflege: Ganz- und Teilkörperpflege (wie Waschen, Duschen und Baden) mit größtem Respekt vor Ihrer Privatsphäre.
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Bedarfsgerechte Ernährung: Unterstützung bei der mundgerechten Zubereitung und Hilfe bei der täglichen Nahrungsaufnahme.
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Sichere Mobilität: Zuverlässige und sturzfreie Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen sowie beim Bewegen in der Wohnung.
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Kleiderservice: Geduldiges, sorgfältiges An- und Auskleiden ganz nach Ihren Wünschen und der Tageszeit.
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Das Budget: Verfügbar ab Pflegegrad 2 – die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegesachleistung Ihrer Pflegekasse.
Hauswirtschaft
Ein sauberes Zuhause schenkt Lebensqualität. Wir entlasten Sie und Ihre Familie spürbar bei den täglichen Aufgaben.
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Laufende Pflege der Wohnung: Regelmäßiges Staubsaugen, Wischen, Staubwischen sowie die hygienische Reinigung von Küche und Badezimmer.
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Schonende Wäschepflege: Sortieren, Waschen und Trocknen Ihrer Kleidung sowie kräfteschonendes Beziehen Ihres Bettes.
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Zuverlässiger Einkaufsservice: Besorgung von frischen Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Rezepten/Medikamenten aus der Apotheke.
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Wichtiger Hinweis: Unsere Leistungen umfassen die fortlaufende Alltagshilfe. Intensive Grundreinigungen und Entrümpelungen gehören nicht zu unserem Angebot.
Verhinderungspflege
Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Wir sichern die liebevolle Pflege, damit Angehörige beruhigt durchatmen können.
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Flexibler Alltagsschutz: Stunden- oder tageweiser flexibler Einsatz direkt bei Ihnen vor Ort.
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Sofortiger Anspruch: Keine 6-monatige Wartezeit mehr nötig – die Hilfe steht Ihnen direkt bei Feststellung des Pflegegrads zur Verfügung.
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Finanzieller Vorteil: Der stundenweise Einsatz lässt Ihr monatliches Pflegegeld völlig unangetastet.
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Das Budget: Bis zu 3.539 € / Jahr als flexibles Gemeinsames Jahresbudget.
§45. b. Betreuung & Entlastung
Förderung von Lebensqualität und sozialen Kontakten sowie stundenweise Entlastung im Familienalltag.
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Gemeinsame Aktivierung: Liebevolles Vorlesen, Gedächtnistraining, kreative Beschäftigung oder einfach gute Gespräche.
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Sichere Alltagsbegleitung: Zuverlässige Begleitung zu Ärzten, Therapeuten, Behörden und bei Spaziergängen.
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Kein Verfall am Monatsende: Das Budget kann über das Jahr flexibel angespart und unkompliziert übertragen werden.
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Das Budget: 131 € / Monat gesetzlicher Entlastungsbetrag – verfügbar bereits ab Pflegegrad 1
Gesetzlicher Beratungsbesuch & Schulungen
Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger. Wir sichern Ihren Anspruch und stehen Ihnen mit starker Fachkompetenz zur Seite.
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Gesetzliche Fristen: Verpflichtend 1x pro Kalenderhalbjahr für die Pflegegrade 2 bis 5, um den reibungslosen Erhalt Ihres Pflegegeldes zu gewährleisten. Für Pflegegrad 1 ist dieser Besuch freiwillig.
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Leistungs- & Hilfsmittelberatung: Wir beraten Sie verständlich über alle zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützen Sie bei der Auswahl sowie Beantragung nützlicher Hilfsmittel (wie Pflegebetten, Rollatoren oder Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch).
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Schulung für Angehörige: Wir bieten direkt vor Ort individuelle Anleitung und praktische Pflegekurse für pflegende Angehörige sowie ehrenamtliche Pflegepersonen, um Ihnen den Pflegealltag zu erleichtern und Griffe rückenschonend zu vermitteln.
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Direkter Nachweis: Wir übernehmen die komplette Dokumentation und leiten den Nachweis digital und auf direktem Weg an Ihre Pflegekasse weiter.
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Abrechnung: 100 % kostenfrei – die Gebühren werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Dieser Besuch sichert Ihnen das Pflegegeld
Pflegeleistungen 2026 & Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen der Pflegeversicherung (SGB XI)
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde in Deutschland im Jahr 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert.
Ihr oberstes Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und pflegende Angehörige finanziell sowie organisatorisch zu entlasten.
Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip „Ambulant vor Stationär“ (§ 3 SGB XI). Die Pflegeversicherung unterstützt Betroffene vorrangig dabei, so lange wie möglich in der gewohnten häuslichen Umgebung versorgt werden zu können.
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Pflegegeld (§ 37 SGB XI): Finanzieller Ausgleich für Pflegebedürftige, die ihre Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer selbst organisieren.
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Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI): Budget für professionelle Hilfe, die direkt durch ambulante Pflegedienste erbracht und mit der Pflegekasse abregenchnet wird.
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Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Die flexible Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung, wenn der ambulante Pflegedienst das Sachleistungsbudget nicht vollständig ausschöpft.
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Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Finanzielle Erstattung für eine Ersatzpflegekraft, wenn die primäre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen ausf ällt. Seit der Reform gilt hierfür zusammen mit der Kurzzeitpflege ein Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a SGB XI).
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Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI): Ein monatlicher Festbetrag von 131 € für alle Pflegegrade, der für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit eingesetzt werden kann (z. B. Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen).
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Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI): Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) sowie technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten).
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Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 2 SGB XI): Zuschüsse für bauliche Veränderungen (z. B. barrierefreie Badumbauten), die die häusliche Pflege erst ermöglichen oder erheblich erleichtern.
Wichtiger Hinweis zum aktuellen Rechtsstand:
Die aufgeführten Beträge entsprechen dem aktuellen Leistungsstand für das Jahr 2026. Bitte beachten Sie, dass verschärfte Fristen für die rückwirkende Abrechnung von Entlastungs- und Verhinderungspflegeleistungen gelten. Ansprüche müssen zeitnah – spätestens bis zum Ende des auf das Nutzungsjahr folgenden Kalenderjahres – bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden, da sie andernfalls unwiderruflich verfallen.
1. Ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen

2. Hilfsmittel & Wohnraumanpassung

Zusammen sind wir stark!
Für eine ganzheitliche und bestmögliche Versorgung unserer Pflegebedürftigen arbeiten wir eng mit verschiedenen Einrichtungen, Behörden und Ämtern zusammen, wie z.B.:

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Krankenkassen
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Krankenhäuser
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Hausärzten
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Bezirksämtern
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Angehörigen
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Rechtlichen Betreuern
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Rehabilitations- und anderen Pflegeeinrichtungen
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Krankengymnastik
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Logopädie
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Ergotherapie

